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Dokumentation, Taping und ESG

GROHE-KAPITALANLAGEN mit 35-jähriger Erfahrung am Kapitalmarkt -

      Ihr kompetenter Partner für die Vermittlung Ihrer Kapitalanlagen!

 

Hinweis auf Dokumentations-Pflicht und Taping (telefonische Aufzeichnung) von Gesprächen mit Kunden und Interessenten der GROHE-KAPITALANLAGEN.

 

Seit dem 01.01.2013 hat der Gesetzgeber für freie Finanzdienstleister bezüglich der Anlage- u. Abschlussvermittlung von Kommanditanteilen bei Alternativen-Investment-Fonds (AIF´s) einige wichtige Änderungen beschlossen.

 

Gemäß § 16 Finanzanlagen-Vermittlerverordnung (FinVermV) sind wir als Anlagevermittler ausnahmslos verpflichtet, vor der Durchführung einer Anlagevermittlung Angaben über Ihre Kenntnisse und Erfahrungen in derartigen Geschäften einzuholen und gemäß § 13 FinVermV umfassende Informationen über die zukünftige Vermögensanlage zu erteilen.

 

Insbesondere sind wir auch verpflichtet Ihre Anlagziele u. -gründe zu erfragen, und Interessenten explizit auf die damit verbundenen Risiken den Zielmarkt und auf den Ex-Ante-Kostennachweis  dieser Investments hinzuweisen. 

Die Vorgehensweise ist durch den Vermittler schriftlich zu dokumentieren!

 

Diese personenbezogene Daten und Unterlagen (Beitrittsunterlagen, Kundenbefragungs- bogen u. Vermittlungsprotokolle) werden nach einer Vermittlung eines Alternativen-Investment-Fonds bei uns als Kopie in einem Ordner abgelegt und 10 Jahre gespeichert.

 

Sämtliche Unterlagen, die mit der Vermittlung eines AIF´s zusammenhängen, müssen zur Prüfung unserer ordnungsgemäßen Vermittlungstätigkeit - im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben - einem Wirtschaftsprüfer vorgelegt werden.

Der Prüfbericht nach § 34f GewO. i. V. m. § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) i. V. m. §2 Abs. 6, S. 1 Nr. 8 Kreditwesengesetz (KWG) muss unserer zuständigen IHK, Industrie- u. Handelskammer Heilbronn-Franken, Ferdinand-Braun-Str. 20 in 74074 Heilbronn zur Prüfung vorgelegt werden.

 

 

NEU seit August 2020:

Als Vermittler sind wir seit August 2020 gemäß §12 FinVermV  verpflichtet, alle Telefonate mit unseren Kunden oder Interessenten aufzuzeichnen.

Die Aufzeichnungen der Telefonate/Gespräche werden bei unserem externen Partner revisionssicher gespeichert.

Sollten Sie einer Aufzeichnung nach unserem Hinweis widersprechen, können wir das Gespräch 

n i c h t  weiter fortführen.

Eine weitere Kooperation kann dann nur noch auf elektronischer Basis erfolgen!

 

NEU seit April 2023:

ESG - Abfrage des Anlegers - Angaben über die Nachhaltigkeitspräferenzen.